Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und regelt den Schutz hinweisgebender Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Information über Rechtsverstöße erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle weitergeben. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Benachteiligungen von Hinweisgebern auszuschließen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Die Aufgabe der internen Meldestelle wird durch die örtliche Rechnungsprüfung bei der Stadt Gladbeck sichergestellt. Hierzu wurde ein niederschwelliger Meldeweg eingerichtet.
Für mündliche Meldungen ist bei der örtlichen Rechnungsprüfung ein separates Tischtelefon (99-2870) ohne Rufnummernanzeige und Anrufliste installiert worden.
Auf Wunsch der hinweisgebenden Person wird innerhalb einer angemessen Zeit ein persönliches Gespräch ermöglicht. Anrufe und persönliche Gespräche werden absolut vertraulich behandelt.
Die interne Meldestelle ist gem. § 8 HinSchG verpflichtet, die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person zu wahren.
Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können auch über die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz erfolgen. Sie nimmt Hinweise aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor an. Hier finden hinweisgebende Personen neben dem Formular der Online-Meldung auch weitergehende Informationen und Erläuterungen.
Weitere Externe Meldestellen finden Sie bei folgenden Stellen: