Amt Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt hat die im § 102 und § 104 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW verankerten Pflichtaufgaben durchzuführen. Darunter fallen insbesondere:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde
  • die Prüfung des Gesamtabschlusses
  • die Prüfung von Vergaben
  • die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems

Darüber hinaus hat der Rat der Stadt dem Rechnungsprüfungsamt gem. § 104 Abs. 2 und 3 Gemeindeordnung NRW weitere Aufgaben übertragen. Hierzu zählen vor allem:

  • Interne Prüfung der Verwaltung auf Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Wahrnehmung der Funktion des unabhängigen Korruptionsbeauftragten der Stadt Gladbeck
  • Behandlung von Hinweisen auf Korruption
  • Wahrnehmung der Aufgaben einer internen Meldestelle nach den Hinweisgeberschutzgesetz
Öffnungszeiten
Montag08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Dienstag08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Mittwoch08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Donnerstag08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Freitag08:30-12:00 Uhr      

sowie nach Vereinbarung

Adresse
Altes Rathaus GladbeckAltes Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Raum
9
Telefon
0 20 43/99 2380
Fax
0 20 43/99 17 2380
Veranstaltungstipp
 
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