
Da im ersten Wahlgang am 14. September keine Bewerberin bzw. kein Bewerber die erforderliche absolute Mehrheit erreichen konnte, ist eine Stichwahl notwendig:
Wahlberechtigt sind alle Personen, die bereits zur Hauptwahl am 14. September stimmberechtigt waren. Die Wahlräume bleiben unverändert. Zur Stimmabgabe ist die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Sollte diese nicht mehr vorliegen, genügt auch der Personalausweis oder Reisepass.
Auch für die Stichwahl ist eine Briefwahl möglich. Wer bereits bei der Antragstellung zur Hauptwahl am 14. September auch für den Fall einer Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält diese automatisch. Der Versand erfolgt voraussichtlich ab Donnerstag, 18. September, nach Feststellung des Ergebnisses der Landratswahl durch den Kreiswahlausschuss. Das Briefwahlbüro im Raum 0.61 (Erdgeschoss) des Neuen Rathauses, Willy-Brandt-Platz 2, öffnet ab Freitag, 19. September, wieder zu folgenden Zeiten:
Freitag, 19. September: 8 bis 12 Uhr
Samstag, 20. September: 10 bis 12.30 Uhr
Montag, 22. September, bis Mittwoch, 24. September: 8 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 25. September: 8 bis 17.30 Uhr
Freitag, 26. September: 8 bis 15 Uhr
Hier ist auch eine direkte Stimmabgabe vor Ort möglich. Wahlberechtigte sollten dazu möglichst ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen.
Wahlberechtigte, die zum Wahltermin 14. September keine Briefwahl beantragt hatten und nun jedoch beim Stichwahltermin 28. September per Brief wählen wollen, können den Antrag auch schriftlich, digital per E-Mail an wahlbuero@stadt-gladbeck.de, online auf www.gladbeck.de oder per Telefax – nicht jedoch mündlich! – stellen.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter:innen des Wahlbüros per Tel. 02043 / 99-2203, 02043 / 99-2204 und 02043 / 99-2456 und des Briefwahlbüros per Tel. 02043 / 99-2001 und 02043 / 99-2004 zur Verfügung.