
Betroffen sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben und deren Schulpflicht damit zum 1. August 2026 beginnt.
Die Erziehungsberechtigten erhalten ein Anmeldeformular auf dem sie die gewünschte Schule eintragen können. Der Abschnitt mit dem Aufnahmewunsch ist grundsätzlich direkt an der Grundschule einzureichen.
Die gewählte Grundschule wird die Eltern mit ihren Kindern dann zu einem Gespräch in der Zeit vom 29. September bis 10. Oktober einladen.
Erziehungsberechtigte, deren Kinder nach dem 30. September 2020 geboren sind, und die eine vorzeitige Einschulung des Kindes wünschen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihr Kind in der Anmeldewoche an einer Grundschule anzumelden.
Für die Schulanfänger stehen in Gladbeck an allen Grundschulen Angebote der „offenen Ganztagsschule“ zur Verfügung, in denen die Schulkinder ganztags in der Regel bis 16 Uhr betreut und gefördert werden können.
Zudem wird an allen Grundschulen eine verlässliche Betreuung bis mindestens zum En-de des regulären Schulschlusses angeboten.