Aktuelles Gladbeck

Titel
Barrierefreiheit: Wahlbüro weist auf Möglichkeiten hin
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Einleitung
Das Wahlbüro der Stadt Gladbeck macht darauf aufmerksam, dass es für Wahlberechtigte mit körperlichen bzw. psychischen Beeinträchtigungen Möglichkeiten zur Erleichterung der Stimmabgabe gibt.
Haupttext

Für mobilitätseingeschränkte Personen ist die barrierefreie Erreichbarkeit des Wahlraumes besonders wichtig. Deshalb sollten Betroffene vorab auf ihrer Wahlbenachrichtigung nachschauen, ob der zuständige Wahlraum als barrierefrei gekennzeichnet ist. Auch im Briefwahlbüro erhalten Sie hierzu Auskünfte. Ist der Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar, gibt es die Möglichkeit der Stimmabgabe in einem anderen (barrierefreien) Wahlraum ihres Wahlbezirkes. Allerdings muss dafür im Briefwahlbüro bis zum 12. September, 15 Uhr, ein Wahlschein beantragt werden; dieser muss zwingend am Wahlsonntag im barrierefreien Wahlraum vorgelegt werden. 

Wahlberechtigte mit sonstigen Beeinträchtigungen, die nicht selbst wählen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Die Hilfsperson ist frei wählbar, muss jedoch mindestens 16 Jahre alt sein. 

Umfassende Informationen zu den Wahlen erhalten Sie im Internet unter www.gladbeck.de oder im Briefwahlbüro der Stadt Gladbeck, Neues Rathaus, Raum 0.61 im EG, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, per Tel. 02043 / 99-2001, 02043 / 99-2203 und 02043 / 99-2204. Das Briefwahlbüro ist bis zum 12. September zu folgenden Zeiten geöffnet:

montags - mittwochs: 8 bis 16.30 Uhr,

donnerstags: 8 bis 17.30 Uhr,

freitags: 8 bis 12 Uhr,

Freitag, den 12. September: 8 bis 15.00 Uhr,

samstags (nicht am 13. September): 10 bis 12.30 Uhr.

Beginndatum
27.08.2025


Veranstaltungstipp
 
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