
Personen, die für die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind, erhalten eine separate Wahlbenachrichtigung. Personen, die sowohl für die allgemeinen Kommunalwahlen als auch die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind, erhalten dafür zwei separate Wahlbenachrichtigungen. Jede wahlberechtigte Person sollte bis spätestens 24. August eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Diejenigen, die keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten ihr Recht auf Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses wahrnehmen, um sicher zu gehen, dass sie dort eingetragen sind und damit an der Wahl teilnehmen können.
Das Wählerverzeichnis der Stadt Gladbeck wird vom 25. bis 29. August im Briefwahlbüro, Neues Rathaus, Raum 0.61 im EG, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten:
montags - mittwochs: 8 bis 16.30 Uhr
donnerstags: 8 bis 17.30 Uhr
freitags: 8 bis 12 Uhr
Jede wahlberechtigte Person kann während der Einsichtsfrist die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur eigenen Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über-prüfen.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, hat die Möglichkeit, bis spätestens zum 29. August bei der Organisationsabteilung der Stadt Gladbeck, Altes Rathaus, Zimmer 318, 3. Obergeschoss, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, oder im Briefwahlbüro, Neues Rathaus, Raum 0.61 im EG, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, Einspruch einzulegen.