Stand: August 2012
Ziel und Gegenstand
Um die Innovationstätigkeit mittelständischer Unternehmen (bis 500 Mio € Jahresumsatz) der gewerblichen Wirtschaft sowie von Angehörigen der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen zu stärken, stellt die NRW.BANK in einer Gemeinschaftsaktion mit der KfW Bankengruppe zinsverbilligter Kredite zur Finanzierung von Innovationsvorhaben zur Verfügung.
Das Programm fördert Investitionsvorhaben in Technologiefeldern (z.B. Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnologien, neue Materialien, Energie, Umwelt, Medizintechnik, Biotechnologie, Micro-/Nano- und Optotechnologien, Verkehr, Logistik).
Gefördert werden Maßnahmen
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Mitfinanziert werden
Die alleinige Förderung von Baumaßnahmen sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben oder Anschlussfinanzierungen sind nicht möglich.
Antragsberechtigt sind ab dem 3. Geschäftsjahr
mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein. Routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren können nicht gefördert werden. Reine Ersatzinvestitionen sind somit von einer Förderung ausgeschlossen.
Förderfähig sind nur Investitionsvorhaben in Nordrhein-Westfalen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Die Bereitstellung des Programms erfolgt auf Grundlage der EU-Freistellungsverordnungen für "De-minimis"-Beihilfen. Antragsteller, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, dürfen innerhalb des laufenden Steuerjahres
sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren "De-minimis"-Beihilfen von maximal 200.000 Euro erhalten. Für den Straßentransportsektor gilt hiervon abweichend eine Gesamtsumme von maximal 100.000 Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Subventions- oder Beihilfewert (Zinsvorteil) des zinsverbilligten Darlehens, nicht um den Darlehensbetrag.
Förderumfang
Der Finanzierungsanteil umfasst bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben.
Der Kredithöhe beträgt in der Regel mindestens 25.000 €, maximal 10 Mio. €
Der NRW.BANK.Innovationskredit wird in einer 5-jährigen Laufzeitvariante mit 1 tilgungsfreien Jahr und einer 10-jährigen Laufzeitvariante mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren angeboten.
Für beide Varianten ist ein vierteljährlicher Tilgungsrhythmus vorgesehen. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Die Ermittlung der Preisklasse basiert auf dem risikogerechten Zinssystem der KfW.
Haftungsfreistellung (optional)
Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.
Haftungsfreistellungen werden ausschließlich für Investitionsdarlehen ab 500.000 € mit Laufzeiten von maximal 10 Jahren angeboten.
Der maximale Endkreditnehmerzinssatz ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.
Antragsverfahren
Das Förderdarlehen der NRW.BANK kann über ein Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers vor Beginn der Maßnahme beantragt werden (Hausbankverfahren).
Weitere Informationen und Unterlagen der NRW.BANK (externer Link)