
Der Brauch, von Haus zu Haus zu ziehen und Süßigkeiten zu erbitten, ist längst auch bei uns weit verbreitet. Doch was für viele ein fröhlicher Spaß ist, kann schnell Grenzen überschreiten. Das Bewerfen von Häusern mit Eiern, das Zünden von Böllern oder das Verursachen von Sachschäden sind keine Streiche, sondern Straftaten. Eine beschädigte Hauswand kann leicht Kosten in Höhe mehrerer tausend Euro verursachen. Eltern und Erziehungsberechtigte haften in solchen Fällen für den entstandenen Schaden.
Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk und Böllern zu Halloween nicht erlaubt ist. Nach dem Sprengstoffgesetz dürfen Privatpersonen Feuerwerk ausschließlich zum Jahreswechsel oder mit ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung abbrennen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Stadt Gladbeck appelliert insbesondere an Eltern, mit ihren Kindern über die Regeln und Grenzen des Halloween-Brauches zu sprechen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Halloween für alle Beteiligten ein fröhliches und unbeschwertes Fest bleibt – ohne Ärger, Schäden oder rechtliche Folgen.