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Aktuelles Gladbeck

Titel
Prüfung der Rettungsdienstgebühren
Bild
Das Bild zeigt den Rettungsdienst der Feuerwehr Gladbeck
Einleitung
Das Rechnungsprüfungsamt hat in den vergangenen Monaten im Auftrag von Bürgermeister Ulrich Roland die Abrechnung der Rettungsdienstgebühren detailliert geprüft.
Haupttext

Nach einem Wechsel in der Sachbearbeitung der Verwaltung war aufgefallen, dass in der Vergangenheit nicht alle Rettungsdiensteinsätze der Feuerwehr zeitnah abgerechnet worden waren. In diesem Zusammenhang hatte es Presseanfragen und Spekulationen der „Piraten“ gegeben, es seien der Stadt möglicherweise Schäden in Millionenhöhe entstanden.

Vor diesem Hintergrund informiert die Stadt jetzt über das Ergebnis der Untersuchung des Rechnungsprüfungsamtes: Danach hat es in den vergangenen Jahren (seit 2002) tatsächlich Rückstände bei der Abrechnung der Rettungsdienstgebühren gegeben.

Dieser Rückstand ist zwischenzeitlich komplett aufgearbeitet worden. Alle Gebühren sind mittlerweile abgerechnet. Eine Verjährung von Ansprüchen ist in keinem Fall eingetreten, damit hat es bei den Rettungsdienstgebühren auch keinen Einnahmeverlust gegeben.

Allerdings sind der Stadt nach den Ermittlungen des Rechnungsprüfungsamtes seit 2002 durch die verspätete Abrechnung Zinsverluste entstanden. Diese Verluste sind in den letzten zwei Jahren aufgrund eines ungewöhnlich hohen Rückstandes, verursacht durch technische Probleme (Fehler in der Anwendersoftware) und krankheitsbedingte Personalausfälle, entstanden.

Sie können nicht genau beziffert werden, da hierfür in jedem Einzelfall Fälligkeit, tatsächliche Zahlung und die in diesem Zeitraum gültigen Zinssätze berechnet werden müssten. Das Rechnungsprüfungsamt schätzt den Gesamtschaden auf ca. 145.000 Euro.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde jetzt über das Ergebnis der Prüfung und erste organisatorische Konsequenzen informiert. Weitere werden noch geprüft. Unter anderem wurde zwischenzeitlich mehr Personal für die Abrechnung der Rettungsdienstgebühren geschult.

Dadurch ist ein flexiblerer Einsatz auch bei krankheitsbedingten Ausfällen sichergestellt, so dass die Abrechnung künftig immer zeitnah erfolgt. Außerdem ist die Kontrolle des Abrechnungsverfahrens und des internen Berichtswesens verbessert worden.

Beginndatum
25.09.2012


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