News-Archiv

Aktuelles Gladbeck

Titel
Windkraft-Nutzung in Gladbeck
Bild
Das Bild zeigt das neue Windrad in Gladbeck
Einleitung
Während die neue Windkraftanlage zwischen Ellinghorst und Alt-Rentfort ihrer Fertigstellung entgegenwächst, geht die Diskussion über mögliche weitere Standorte für Windkraftanlagen in Gladbeck in die nächste Runde.
Haupttext

Die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung ist mittlerweile abgeschlossen. Jetzt werden im Planungsamt die Hinweise und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der beteiligten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ausgewertet.

Dazu zählen Umweltverbände oder Versorgungsunternehmen. Über 50 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit konkreten Hinweisen und Bedenken bei dieser ersten Beteiligungsrunde geäußert.

Es ist vorgesehen, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens am 30. August diskutiert und beschließt, wie viele „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ in Gladbeck ausgewiesen werden. Dieser Beschluss wird im September offengelegt. Danach haben die Bürgerinnen und Bürger noch einmal einen Monat Zeit, sich dazu zu äußern.

Am 15. November diskutiert der Stadtplanungs- und Bauausschuss voraussichtlich abschließend über das Thema. Den endgültigen Beschluss über die Vorrangzonen für Windkraftanlagen fasst dann der Rat.

Aber auch nach einem eventuell positiven Beschluss für weitere Vorrangzonen kann noch nicht sofort mit dem Bau weiterer Windkraftanlagen begonnen werden. Für jede Anlage muss beim Kreis Recklinghausen ein Bauantrag gestellt werden.

Dann wird vom Kreis in jedem einzelnen Fall darüber entschieden, ob der Bau der Anlage zulässig ist oder nicht. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Abstandsflächen zu den benachbarten Gebäuden eingehalten werden.

“Bei der Planung der Zonen sind wir von 150 Meter hohen Windkraftanlagen ausgegangen. Wenn jetzt ein Antrag für eine deutlich höhere, z.B. 180 Meter oder 200 Meter hohe, Anlage gestellt wird, muss geprüft werden, ob es innerhalb der Zone eine Fläche gibt, die weit genug von den Nachbargebäuden entfernt ist, so dass eine Belästigung der Nachbarn ausgeschlossen ist.

Dabei muss auch der Standort der Anlage berücksichtigt werden. So wäre eine 180 Meter hohe Anlage, die im Bereich der Mottbruchhalde auf einer Höhe von ca. 80 Metern errichtet würde, über 100 Meter höher als die Spitze des Tetraeders in Bottrop. Gerade bei solchen Höhen müssen wir die möglichen Beeinträchtigungen sehr sorgfältig gegenüber dem eventuellen Nutzen abwägen,“ betont die Stadt in einer Pressemitteilung.

Beginndatum
24.07.2012


Veranstaltungstipp
 
 Logo des Aktionsbündnisses Für die Würde unserer Städte
Das Bild zeigt den Werbebanner der ELE
WEB 2.0
Logo von Facebook Logo von Twitter Logo von Youtube Logo von Instagram
Zurück | Seitenanfang | Druckansicht