Im Gladbecker Ortsrecht sind folgende Regelungen verankert:„Wer auf Straßen und in Anlagen Hunde mit sich führt, hat die durch die Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.“ Wird diese Vorschrift nicht befolgt, wird ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, im Wiederholungsfall auch ein höheres, empfindliches Bußgeld, erhoben, so steht es. im Gladbecker Ortsrecht.
Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen ist, ausgenommen sind Blindenhunde, ebenfalls verboten. Auch hier werden im Falle des Nichtbeachtens Verwarnungs- und höhere Bußgelder verhängt.
Neben den Verhaltensnormen zu den Anleingeboten für Hunde werden auch diese Vorschriften durch die Stadtverwaltung überwacht; dies vor allem durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes.