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Aktuelles Gladbeck

Titel
Hundedreck: „Ohnmächtige Verzweiflung“
Einleitung
Zu dem Kommentar von Uwe Rath im Stadtspiegel vom 18. April 2012 „Ohnmächtige Verzweiflung“ gibt die Stadtverwaltungdas städtische Ordnungsamt einige Hinweise für diejenigen Hundehalter/rinnen, die glauben, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht beseitigen zu müssen oder auch ihre Hunde auf Spielplätzen mit sich führen zu dürfen.
Haupttext

Im Gladbecker Ortsrecht sind folgende Regelungen verankert:„Wer auf Straßen und in Anlagen Hunde mit sich führt, hat die durch die Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.“ Wird diese Vorschrift nicht befolgt, wird ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, im Wiederholungsfall auch ein höheres, empfindliches Bußgeld, erhoben, so steht es. im Gladbecker Ortsrecht.

Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen ist, ausgenommen sind Blindenhunde, ebenfalls verboten. Auch hier werden im Falle des Nichtbeachtens Verwarnungs- und höhere Bußgelder verhängt.

Neben den Verhaltensnormen zu den Anleingeboten für Hunde werden auch diese Vorschriften durch die Stadtverwaltung überwacht; dies vor allem durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes.

Beginndatum
20.04.2012


Veranstaltungstipp
 
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