„Im Zuge der bekannten Liquiditätsproblematik, einer Portfoliooptimierung und unter Ausnutzung der Chance, die Mietverhältnisse auf ein seriöses Familienunternehmen aus dem Ruhrgebiet zu übertragen, konnten die Kaufverhandlungen zu unserer Zufriedenheit abgeschlossen werden.
Neben der Sicherung der Mieterinteressen wird durch den Verkauf die Fortsetzung des seit rund 15 Monaten positiv eingeschlagenen Weges der GWG weiter gestärkt,“ so GWG-Geschäftsführer Thomas Balke, gleichzeitig Prokurist der Essener Allbau Management GmbH, die die Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes der GWG bis 2017 übernommen hat.
Sie hatte schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines modernen Bestandsmanagements für sie alle Strategien wie Modernisierung, Neubau, Verkauf, Ankauf, Abriss und Halten ein Thema sind und in strukturierten Arbeitsprozessen umgesetzt werden sollen.
Über die Kaufsumme wurde Stillschweigen vereinbart. Für die Mieterinnen und Mieter der betroffenen Wohnungen ändert sich durch den Eigentümerwechsel nicht viel.
Der Käufer, der nicht genannt werden möchte, plant nach Aussagen von Thomas Balke die in den Jahren 1957/58 gebauten fünf Immobilien langfristig im Bestand zu behalten und auch sukzessive zu modernisieren: „Wir haben uns natürlich im Vorfeld über die Bewerber erkundigt und freuen uns einen Käufer gefunden zu haben, der unseren Vorstellungen entspricht. Es ist eine alteingesessene Gelsenkirchener Familie, die schon über einen Immobilienbestand im Ruhrgebiet verfügt und diesen sukzessive weiter vergrößern möchte!“
Auch der Bürgermeister der Stadt Gladbeck, Ulrich Roland, ist von dieser Verkaufsentscheidung überzeugt: „Bei den Verhandlungen mit Interessenten wurden insbesondere die Anforderungen des Aufsichtsrates zu einer kleinteiligen Veräußerung berücksichtigt. Auch dem Wunsch nach hiesigen Investoren wurde ein besonderes Augenmerk geschenkt!“
Die GWG wird die MieterInnen über den Vermieterwechsel umgehend informieren, sobald die Beurkundung vollzogen ist und hat mit dem neuen Eigentümer eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen. Danach darf beispielsweise der neue Eigentümer innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht wegen Eigenbedarfs kündigen und muss Mietern, die 60 Jahre und älter sind, auf Lebenszeit Wohnrecht einräumen.