In der Urteilsbegründung weist das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass der Wunsch Kruses durch die von der Stadt Gladbeck „im Internet für alle Bürger veröffentlichten umfangreichen Unterlagen zu dem Neubauprojekt sowie ihre weiteren Informationsmaßnahmen“ erfüllt sei.
Außerdem habe die Stadt plausibel erklärt, dass weitere Unterlagen jetzt noch nicht in der geforderten Form zur Verfügung stehen können. Dem Akteneinsichtsbegehren des Antragstellers könnte daher nicht entsprochen werden, da weitere Unterlagen bei der Stadt nicht vorhanden seien.
Weiter heißt es in dem Urteil: „Im Übrigen spricht alles dafür, dass der Antragsteller auch schon deshalb nicht auf weitere Informationen angewiesen ist, weil er in seiner Funktion als Mitglied der Ratsfraktion der Linken bereits öffentlich die Empfehlung einer Abstimmung mit ‚Nein’ abgegeben hat.“
Kosten entstehen für die Stadt durch das Verfahren nicht, da das Gericht auch festgelegt hat: „Der Antragsteller trägt die Kosten Verfahrens.