News-Archiv

Aktuelles Gladbeck

Titel
Markierungen von Schutzstreifen in verschiedenen Straßen des Stadtgebietes
Bild
Das Bild zeigt die Postallee
Einleitung
Die Verwaltung nimmt die aktuelle Presse-Berichterstattung und Hinweise aus der Bürgerschaft über die Markierung von Schutzstreifen für Fahrradfahrer zum Anlass, einige weitergehende Informationen zu dem Thema zu geben.
Haupttext

Das mitunter geäußerte Unverständnis über die durchgeführten Maßnahmen für den Radverkehr zeigt, dass zusätzliche Erläuterungen in der Diskussion hilfreich sein könnten.

Als Grund für die durchgeführten Maßnahmen ist zunächst vorweg zu schicken, dass sowohl in der Postallee als auch in der Tunnelstraße allgemeine Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten in der Fahrbahn durchgeführt werden mussten.

Die Verwaltung hat sich daher mit diesen Straßenräumen auseinandergesetzt und geprüft, ob weitergehende Veränderungen unter anderem auch bei der Radwegeführung erforderlich sind. Im Bereich des Radverkehrs haben sich in den letzten Jahren einige Veränderungen in der Straßenverkehrsordnung wie auch in den fachlichen Richtlinien ergeben.

Auf Grund einer höchstrichterlichen Entscheidung dürfen Fahrradfahrer nur in besonderen Fällen gezwungen werden, Radwege zu nutzen - und zwar dann, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt, die das normale Risiko des Straßenverkehrs "erheblich übersteigt". Das bedeutet, dass die Beschilderung von vorhandenen Radwegen überprüft werden muss.

In der Postallee wurde daher die Benutzungspflicht für die vorhandenen Radwege aufgehoben. In der Praxis bedeutet dies, dass Radwege, die kein „blaues Fahrradweg-Schild“ mehr haben, von den Fahrradfahrern weiterhin befahren werden können, aber nicht müssen. Der Fahrradfahrer darf dann auch die Fahrbahn benutzen.

Um die Führung des Fahrradverkehrs in der Straße zu verdeutlichen, können Schutzstreifen angelegt werden. Ob eine Führung des Radverkehrs in der Fahrbahn geeignet und verträglich ist, hängt zum einen von der Verkehrs-Belastung und den gefahrenen Geschwindigkeiten ab und zum anderen von der vorhandenen Fahrbahnbreite.

Nach der Fachliteratur soll bei Fahrbahnbreiten von 7,50 m und mehr der Einsatz von Schutzstreifen geprüft werden. Der Schutzstreifen darf nur im Bedarfsfall von Kraftfahrzeugen überfahren werden (z.B. bei Begegnung mit Lkw). Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Schutzstreifen parken.

Dem Fahrradfahrer weist die Markierung seinen Verkehrsraum zu, dem Autofahrer verdeutlicht sie, dass sich Fahrradfahrer erlaubtermaßen in der Fahrbahn bewegen dürfen. Eine Benutzungspflicht bedeutet der Schutzstreifen allerdings für den Fahrradfahrer nicht.

Die Bauverwaltung ist weiterhin bemüht, nicht zuletzt auch auf Grund entsprechender politischer Beschlüsse, die Stadt Gladbeck fahrradfreundlich umzugestalten. Die verkehrssichere Führung hat dabei die oberste Priorität.

Die Verkehrsunfallforschung bestätigt, dass es gerade beim Fahrradverkehr wichtig ist, von den Kfz-Teilnehmern gesehen zu werden. Von daher ist eine Führung des Fahrradfahrers im Sichtbereich des Autofahrers ganz wichtig. Die Führung des Fahrradfahrers in der Fahrbahn trägt dazu bei.

Die Irritationen um die durchgeführten Schutzstreifen-Markierungen verwundert die Fachleute. Bereits seit Ende der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts gibt es in Gladbeck Schutzstreifen für den Fahrradfahrer. Sie wurden damals in der Tunnelstraße im Abschnitt zwischen der Feldhauser Straße und der Dorstener Straße angeordnet und haben bis heute Bestand.

Im Laufe der Jahre wurden in vielen anderen Gladbecker Straßen Schutzstreifen markiert: z.B. in der Gildenstraße, Hegestraße, Josefstraße, Beethovenstraße, Frentroper Straße, Schultenstraße, Roßheidestraße. Dieses erfolgte auch in vielen anderen Nachbarstädten.

Die durchgeführten Schutzstreifen-Markierungen haben sich nicht nur nach Einschätzung der Verwaltung bewährt. Auch die Polizei bescheinigt, dass es sich hierbei um eine sehr sinnvolle und sichere Führung des Radfahrers handelt. Bei der städtischen Radverkehrsplanung ist die Polizeidienststelle stets beteiligt.

Die Verwaltung nimmt die aktuelle Diskussion zum Anlass, künftig mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit noch frühzeitiger betroffene Anwohner über Veränderungen im Straßenraum zu informieren und gleichzeitig vorgesehene Maßnahmen umfangreich zu erläutern.

Ziel sollte ein kommunales Verkehrsklima im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme sein. Hierzu möchte die Verwaltung gerne die entsprechende Verkehrsinfrastruktur schaffen. Schutzstreifen für Fahrradfahrer gehören selbstverständlich ins fahrradfreundliche Gladbeck.

Beginndatum
16.11.2011


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