Der Rat der Stadt Gladbeck hat im Juli die Richtlinien für die Mittelvergabe zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit in Gladbeck beschlossen.
Hiernach kann der Integrationsrat der Stadt Gladbeck im Rahmen der vom Rat der Stadt Gladbeck bereitgestellten Haushaltsmittel Veranstaltungen und Projekte fördern, die einen Beitrag zu einem gleichberechtigten Zusammenleben der deutschen und nichtdeutschen Bevölkerung in Gladbeck leisten.
In den Richtlinien sind Förderkriterien, Umfang der Förderung, das Förderverfahren sowie Regelungen zum Verwendungsnachweis der bewilligten Mittel festgelegt.
Die Richtlinien, der Förderantrag sowie das Muster eines Verwendungsnachweises können auf der Seite des Integrationsrat eingesehen und heruntergeladen werden.
Darüber hinaus sind diese Unterlagen auch erhältlich bei der Geschäftsstelle des Integrationsrates, Neues Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2, Zimmer 032.
Die Geschäftsstelle des Integrationsrates weist darauf hin, dass Anträge für das Jahr 2011 bis spätestens 31.01.2011 bei der Geschäftsstelle eingegangen sein müssen, damit diese noch rechtzeitig in die nächste Sitzung des Integrationsrates am 09.02.2010 eingebracht werden können.
Für weitere Fragen und Auskünfte im Zusammenhang mit den Antragsformalitäten steht die Geschäftsstelle des Integrationsrates unter den Telefon-Nummern 99-2496 - Herr Wirgs - und 99-2639 - Frau Förster - zur Verfügung.