Stadtinspektor
Einstellungsvoraussetzung: Allgemeine Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, Ausbildungsdauer: 3 Jahre. Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis mit integriertem Studium zum „Bachelor of Laws“.
Stadtsekretär
Einstellungsvoraussetzung: Fachoberschulreife oder ein entsprechender Bildungsstand, Ausbildungsdauer: 2 Jahre.
Wer Interesse hat, bei einem modernen Dienstleistungsunternehmen für rd. 76.000 Bürgerinnen und Bürger ausgebildet zu werden, richtet eine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie des letzten Schulzeugnisses etc.) bis zum 1. Oktober 2011 an die Stadt Gladbeck - Personalabteilung -, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind ausdrücklich erwünscht.
Für Rückfragen stehen Kerstin Timm (Tel.: 99-2060, Altes Rathaus, Zimmer 213) und Mirco Kipar (Tel.: 99-2336, Altes Rathaus, Zimmer 207) von der Personalabteilung gerne zur Verfügung. Weitere ausführliche Informationen stehen unter www.gladbeck.de (Stichwort Berufsausbildung).