Als Elternteil wissen Sie am besten, welchen Reifegrad ihr Kind hat und ob sich dieses an Absprachen halten wird. Der Aufenthalt auf dem Fest sollte sich auch danach richten, wie Ihr Kind sicher nach Hause kommt.
Unsere Empfehlung ist:
• Kinder unter 14 Jahren, ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person, ist der Aufenthalt auf dem Appeltatenfest bis 20.00 Uhr gestattet.
• Jugendliche unter 18 Jahren, ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person, ist der Aufenthalt auf dem Appeltatenfest bis 22.00 Uhr gestattet.
• Kindern und Jugendlichen, die in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsberechtigten Person das Appeltatenfest besuchen, ist ein Aufenthalt bis max. 22:00Uhr zu empfehlen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Amt für Jugend und Familie/Jugendförderung
Kerstin Franzke
Telefon: 0 20 43/99 26 63
E-Mail: kerstin.franzke@stadt-gladbeck.de