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Aktuelles Gladbeck

Titel
Jugendschutz beim Appeltatenfest
Bild
Das Bild zeigt das Appeltatenfest
Einleitung
Viele Eltern fragen sich: Darf mein Kind auf das Appeltatenfest gehen? Wie lange darf das Kind oder der Jugendliche, er oder sie, auf das Appeltatenfest gehen?
Haupttext

Als Elternteil wissen Sie am besten, welchen Reifegrad ihr Kind hat und ob sich dieses an Absprachen halten wird. Der Aufenthalt auf dem Fest sollte sich auch danach richten, wie Ihr Kind sicher nach Hause kommt.

Unsere Empfehlung ist:

•    Kinder unter 14 Jahren, ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person, ist der Aufenthalt auf dem Appeltatenfest bis 20.00 Uhr gestattet.

•    Jugendliche unter 18 Jahren, ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person, ist der Aufenthalt auf dem Appeltatenfest bis 22.00 Uhr gestattet.

•    Kindern und Jugendlichen, die in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer  erziehungsberechtigten Person das Appeltatenfest besuchen, ist ein Aufenthalt bis max. 22:00Uhr zu empfehlen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Amt für Jugend und Familie/Jugendförderung
Kerstin Franzke
Telefon: 0 20 43/99 26 63
E-Mail: kerstin.franzke@stadt-gladbeck.de

Beginndatum
26.08.2011


Veranstaltungstipp
 
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