Der Rat der Stadt Gladbeck hatte im April die Zusammenlegung der Aloysius- mit der Lutherschule zum Schuljahr 2012/13 beschlossen. In einem gesetzlich vorgegebenen Abstimmungsverfahren wurden die Eltern aufgerufen zu entscheiden, ob die neue Grundschule eine Bekenntnis-, Gemeinschafts- oder Weltanschauungsschule sein soll.
Wahlberechtigt waren 716 Eltern, deren Kinder die unteren Jahrgangsstufen der Aloysius- und/oder Lutherschule besuchen oder im September zur Einschulung anstehen, aber auch Erziehungsberechtigte in allen Stadtteilen, für die eine An-meldung an der neuen Schule für das Schuljahr 2012/13 in Frage kommen könnte.
Insgesamt wurden 28 Stimmen abgegeben, eine war ungültig.
Es entfielen auf eine
Die erforderliche Stimmenzahl von 112, die für eine Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule erforderlich gewesen wäre, wurde also nicht erreicht. Somit ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Gemeinschaftsschule zu gründen.
Die Wahlbeteiligung ist nicht überraschend. Die Schulen haben schon im Vorfeld der Abstimmung signalisiert, dass sich die Eltern eine Gemeinschaftsgrundschule wünschten. Dies ist auch auf das gute Miteinander im Schulgebäude und auf die Kooperationen der Schulen untereinander zurückzuführen.
Ein erfolgreicher Beleg des Zusammenlebens ist das seit 2005 geführte gemeinsame Angebot der offenen Ganztagsgrundschule.
In der Informationsveranstaltung der beiden Grundschulen wurde den Eltern mitgeteilt, dass eine Gemeinschaftsgrundschule eingerichtet werden muss, wenn keine ausreichende Mehrheit für eine andere Schulart erreicht wird. Dies ist auch bei den Eltern überwiegend auf Zustimmung gestoßen.