Radfahrende und motorisierter Verkehr werden die Straße künftig teilen, da die alte Verkehrsführung nicht mehr zulässig ist.
Um eine regelkonforme und möglichst verkehrssichere Lösung zu schaffen, werden die Stellplätze am Fahrbahnrand im Vergleich zum Zustand vor dem Verkehrsversuch durch eine neue Markierung mit einer Breite von 2,30 Metern eingerichtet. Zur Vermeidung von Dooring-Unfällen (Unfälle durch geöffnete Autotüren auf die Fahrbahn) wird ein Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,75 Metern markiert. Die verbleibende Fahrbahnbreite von 3,45 Metern steht dem fließenden Kfz- und Radverkehr im Mischverkehr zur Verfügung.
Aufgrund der Fahrbahnbreite sind keine regelkonformen Überholvorgänge von Radfahrenden durch den Kfz-Verkehr möglich. Daher wird das Überholverbot für einspurige Fahrzeuge (VZ 277) angeordnet.
Weitere wichtige Punkte sind:
Da der vorgeschriebene Mindestabstand von anderthalb Metern beim Überholen eines Fahrrades auf der Straße größtenteils nicht möglich ist, wird der Verkehr deutlich ausgebremst. Dies kann unter anderem zu möglichen Verzögerungen der Buslinien (SB91, 255, NE2) führen.