Sie sollen in bestehende und kommende Förderzugänge eingebunden werden und in einem Abstimmungsprozess mit den Bezirksregierungen qualifiziert werden, vergleichbar wie bei den REGIONALEN in NRW. Seitens des Landes besteht hier die Erwartungshaltung, dass diese Projekte nicht über einen Finanzrahmen von etwa 70 Mio. Euro hinausgehen. 37 Projekte in der Region haben diesen ersten Stern erhalten.
Bezüglich der Halden ist ein anderer Weg geplant: Mit der Haldenübernahme des RVR von der RAG wurde ein Rollenwechsel vollzogen, das heißt, der RVR und nicht die jeweilige Stadt übernimmt sukzessive die Zuständigkeit für die Halden und beginnt einen eigenen Prozess zur Weiterentwicklung außerhalb des IGA Qualifizierungs- und Filterprozesses. Zudem ist das nötige Finanzvolumen für die Haldenentwicklung so hoch, dass es das adressierte Volumen der Ebene „Unsere Gärten“ eindeutig sprengen würde. Hierzu gehört auch die Halde Mottbruch in Gladbeck.
Diese Vorgehensweise entspricht auch einem Beschluss des Umweltausschusses des RVR vom 19. August 2020, wo die Verwaltung des RVR gebeten wird, auf Basis eines Rahmennutzungskonzepts ein Konzept für die ersten neun übernommenen Halden zu entwickeln, in dem Aussagen zu Kosten, zur Finanzierung und Prioritäten gemacht werden. Dies geschieht auch für die Mottbruchhalde in Gladbeck und ist mit der Stadt abgestimmt. Mittlerweile hat Gladbeck entsprechende Förderzugänge erschlossen, die nicht das o.g. „IGA Budget“ belasten und strebt eine Städtebauförderung im Herbst an. Der RVR begleitet als Flächeneigentümer diesen Prozess.
Unabhängig davon ist natürlich geplant, die Halden im Ruhrgebiet im Allgemeinen und die Mottbruchhalde im Besonderen als Präsentationsprojekt in das Veranstaltungskonzept für die IGA im Jahr 2027 aufzunehmen.