Das Rechnungsprüfungsamt hat die im § 102 und § 104 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW verankerten Pflichtaufgaben durchzuführen. Darunter fallen insbesondere:
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt dem Rechnungsprüfungsamt gem. § 104 Abs. 2 und 3 Gemeindeordnung NRW weitere Aufgaben übertragen. Hierzu zählen vor allem:
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-15:30 Uhr | |
---|---|---|---|
Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-15:30 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-15:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-15:30 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung