Einbürgerung

Im Moment beträgt die Wartezeit auf einen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrags ca. zehn Monate. Auch die Bearbeitungszeit abgegebener Anträge verzögert sich aktuell. Wir sind bemüht, alle Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Von telefonischen Sachstandsabfragen bitten wir zurzeit abzusehen.

Benötigen Sie ein Beratungsgespräch oder möchten Sie einen Termin mit der Einbürgerungsbehörde vereinbaren, könne Sie das telefonisch montags - donnerstags  in der Zeit von 8.30 - 9.30 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr und freitags von 8.30 - 9.30 Uhr unter folgenden Rufnummern:

Frau Antoszewski: 02043 / 99 - 2754

Frau Delic: 02043 / 99 - 2087

Frau Schneider: 02043 / 99 -  2744

Herr Beste: 02043 /  99 - 2896

 

"Einbürgerung" bedeutet in der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern in den deutschen Staatsverband mit allen Rechten und Pflichten.

Umfassende Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie unter folgendem Link: www.einbürgerung.de

Sie möchten prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen? Bitte nutzen Sie den Quick-Check unter folgendem Link: www.quickcheck.de

 

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern durch Geburt im Bundesgebiet

Kinder ausländischer Eltern, die ab dem 01.01.2000 in Deutschland geboren werden, erwerben automatisch (und somit kostenlos) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil

  • seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
  • freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

Sie erreichen die Einbürgerungsbehörde auch per email unter: einbuergerung@stadt-gladbeck.de

 

Unterlagen

für die erleichterte und die Ermessenseinbürgerung: je ein Passfoto von Personen über 16 Jahre, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, erweiterte Meldebescheinigung (für alle Personen, die den Antrag stellen), Kopie des Nationalpasses, Einkommensnachweise (z. B. Lohnstreifen der letzten drei Monate, Rentenbescheid, etc.), Nachweis der Sprachkenntnisse (z. B. Schulabschlusszeugnisse, Sprachdiplom, etc.). Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, die von einem/r vereidigten Dolmetscher*in gefertigt wurden, beizubringen. Alle Unterlagen sind im Original und in Kopie einzureichen.

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