Die Stadt Gladbeck kann Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maß um das Wohl der Stadt Gladbeck oder ihrer Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht haben, mit der Ehrenplakette der Stadt Gladbeck auszeichnen.
Vorschlagsberechtigt sind die Bürgermeisterin und die Ratsfraktionen.
Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet einmal jährlich - in der Regel in der ersten Sitzung des Kalenderjahres - über entsprechende Auszeichnungen.