Aufgrund der gesetzlichen Option und einer Vereinbarung mit dem Kreis Recklinghausen ermöglicht auch die Stadtverwaltung Gladbeck die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster für den Bereich der Stadt Gladbeck. Das Kataster enthält Information über Eigentümer, Flächen und Lage von Grundstücken.
Außerdem werden Auszüge aus der Flurkarte und dem automatisierten Liegenschaftsbuch an Eigentümer und andere Berechtigte erteilt.
Sie können schriftlich beim Ingenieuramt Abteilung Vermessung beantragt werden. Ein entsprechendes Antragsformular befindet sich unter "Formulare".
Für die Auszüge werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen erhoben, z. B. :
Erstausfertigung analoger Auszug aus der Flurkarte bis DIN A 3: 30 €
Standardauszug aus dem Liegenschaftsbuch als Flurstücks- und Eigentümernachweis einschließlich Anschriften: 30 €