Wohnraumförderung

Die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein staatliches Programm, das darauf abzielt, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkünften zu schaffen. Für die Stadt Gladbeck ist der Kreis Recklinghausen als Bewilligungsbehörde zuständig.

Der Fokus der Förderung liegt auf dem Neubau und dem Erwerb von bezahlbaren Mietwohnungen sowie auf selbst genutztem Wohneigentum. Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Investoren können eine Förderung erhalten, wenn sie langfristig Wohnungen zu bezahlbaren Konditionen anbieten. Zusätzlich werden auch Wohnplätze für Auszubildende und Studierende, Einrichtungen mit umfassenden Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen sowie Frauen- und Männerhäuser gefördert. Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Modernisierung bestehender Wohnungen und Eigenheime, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutz und energetische Sanierung. Auch der Abbau von Barrieren und die Revitalisierung von Brachflächen sind förderfähig.

Bei Interesse an einer öffentlichen Förderung können Sie sich auch direkt an den Kreis Recklinghausen wenden:

https://www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/bauen_und_grundstueck/wohnraumfoerderung/index.asp?seite=oe&id=1263

 

Nach der Bewilligung durch den Kreis Recklinghausen ist die Stadt Gladbeck mit der Durchführung der sich daraus ergebenden Aufgaben betraut:

  • Allgemeine Beratung von Wohnungssuchenden, Vermietern von öffentlich gefördertem Wohnraum und Eigentümern selbst genutzten Wohnraums
  • Bestätigung des Endtermins der Zweckbindung
  • Bestands- und Besetzungskontrolle
  • Einkommensbescheinigung zur Zinssenkung für die NRW.Bank
    Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer, die Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sind, regelmäßig und bietet ihnen die Möglichkeit, einen Antrag auf Zinssenkungen für ihre Darlehen zu stellen. Die Entscheidung über eine mögliche Zinssenkung sowie deren Höhe richtet sich nach der Einkommenssituation der Kreditnehmer. Die relevante Einkommensbescheinigung für den Zinssenkungsantrag bei der NRW.Bank wird von der Stadt Gladbeck ausgestellt.  
  • Freistellungen von der Belegungsbindung
  • Sanktionen bei Belegungs- und Mietverstößen
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