Die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein staatliches Programm, das darauf abzielt, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkünften zu schaffen. Für die Stadt Gladbeck ist der Kreis Recklinghausen als Bewilligungsbehörde zuständig.
Der Fokus der Förderung liegt auf dem Neubau und dem Erwerb von bezahlbaren Mietwohnungen sowie auf selbst genutztem Wohneigentum. Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Investoren können eine Förderung erhalten, wenn sie langfristig Wohnungen zu bezahlbaren Konditionen anbieten. Zusätzlich werden auch Wohnplätze für Auszubildende und Studierende, Einrichtungen mit umfassenden Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen sowie Frauen- und Männerhäuser gefördert. Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Modernisierung bestehender Wohnungen und Eigenheime, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutz und energetische Sanierung. Auch der Abbau von Barrieren und die Revitalisierung von Brachflächen sind förderfähig.
Bei Interesse an einer öffentlichen Förderung können Sie sich auch direkt an den Kreis Recklinghausen wenden:
Nach der Bewilligung durch den Kreis Recklinghausen ist die Stadt Gladbeck mit der Durchführung der sich daraus ergebenden Aufgaben betraut: