Hinweisgebersystem
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgebersystem

Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz


Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und regelt den Schutz hinweisgebender Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Information über Rechtsverstöße erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle weitergeben. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Benachteiligungen von Hinweisgebern auszuschließen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.

Die Aufgabe der internen Meldestelle wird durch die örtliche Rechnungsprüfung bei der Stadt Gladbeck sichergestellt. Hierzu wurde ein niederschwelliger Online-Meldeweg eingerichtet. Bei der Meldung über den Online-Meldeweg bleibt die hinweisgebende Person völlig anonym (keine Registrierung, keine Rückverfolgbarkeit). Dennoch kann die hinweisgebende Person den weiteren Ablauf der Meldung verfolgen und wenn dies gewünscht wird, sogar elektronische Nachfragen zur weiteren Klärung beantworten.

Die Mitteilungen werden über den Online-Meldeweg an die örtliche Rechnungsprüfung zur weiteren Abwicklung weitergeleitet.

Unter diesem Link können vertrauliche Hinweise gegeben werden:

Hinweisgebersystem der Stadt Gladbeck

Für mündliche Meldungen ist bei der örtlichen Rechnungsprüfung ein separates Tischtelefon (99-2870) ohne Rufnummernanzeige und Anrufliste installiert worden. 

Auf Wunsch der hinweisgebenden Person wird innerhalb einer angemessen Zeit ein persönliches Gespräch ermöglicht. Anrufe und persönliche Gespräche werden absolut vertraulich behandelt. 

Die interne Meldestelle ist gem. § 8 HinSchG verpflichtet, die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person zu wahren.

Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können auch über die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz erfolgen. Sie nimmt Hinweise aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor an. Hier finden hinweisgebende Personen neben dem Formular der Online-Meldung auch weitergehende Informationen und Erläuterungen.

Weitere Externe Meldestellen finden Sie bei folgenden Stellen:

Zuständige Dienststelle
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