Flächennutzungsplanung

Aufgabe der Flächennutzungsplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten. Aus der Flächennutzungsplanung als Bestandteil der vorbereitenden Bauleitplanung ist die Bebauungsplanung als verbindliche Bauleitplanung zu entwickeln. Instrument der Flächennutzungsplanung ist der Flächennutzungsplan. Fachplanungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften als dem Baugesetzbuch festgesetzt oder in Aussicht genommen sind, werden darin nachrichtlich übernommen bzw. vermarkt.

Im Rahmen der Flächennutzungsplanung ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Die Flächennutzungsplanung definiert für das gesamte Gemeindegebiet die örtliche Entwicklung der Landschaft und Umwelt, die Flächeninanspruchnahme für Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Siedlung, Kultur, Gewerbe und Industrie, Versorgung und Verkehr.

Die Flächennutzungsplanung soll als vorbereitende Bauleitplanung eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten; sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Gladbeck wurde im Mai 1998 rechtswirksam.

 

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