Handwerkerparkausweis

 

Der Handwerkerparkausweis (HWPA) Modell NRW gilt je nach Antragstellung und Genehmigung nur im Regierungsbezirk Münster, in einem oder mehreren weiteren Regierungsbezirk(en), bei Bedarf in allen fünf Regierungsbezirke und damit dann für ganz NRW.

Die Regierungsbezirke NRWs umfassen folgende Kreise und kreisfreien Städte: 

  • Regierungsbezirk Arnsberg (ARN): Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest und Unna sowie kreisfreie Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne.
  • Regierungsbezirk Detmold (DET): Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie kreisfreie Stadt Bielefeld.
  • Regierungsbezirk Düsseldorf (DÜS): Kreise Kleve und Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreise Viersen und Wesel sowie kreisfreie Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal.
  • Regierungsbezirk Münster (MÜN): Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen* (Städte s.u.), Steinfurt und Warendorf sowie kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster.
  • Regierungsbezirk Köln (KÖL): Kreise Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg und Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis sowie kreisfreie Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen.

Der Parkausweis für Handwerker berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:
- in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
- in eingeschränkten Haltverboten
- in Zonenhaltverboten
- in Bewohnerparkzonen.

Für den Bereich des Stadtgebietes Gladbeck ist es möglich, auch das Befahren und Parken im Bereich der Fußgängerzone zu gestatten, soweit dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

 

Muster
Kosten

Die für den Handwerkerparkausweis Modell NRW zu entrichtende Gebühr beträgt:

  • 90€ pro Fahrzeug und Jahr (365 Tage) für den Regierungsbezirk Münster,
  • je 50€ mehr für jeden weiteren Regierungsbezirk,
  • mithin 290€ für Gesamt-NRW.
  • + 10,- € zusätzlich, wenn die Fußgängerzone des Stadtgebietes Gladbeck mibefahren werden möchte

Unterlagen

  • Antragsformular,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Handwerkskarte (falls vorhanden, sonst Mitgliedsbescheinigung IHK),
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I),
  • aktuelle Bilder des Fahrzeugs, auf denen insgesamt gut zu erkennen sind die Kennzeichen, die Firmenaufschrift, der für Werkzeug und Material genutzte Raum mit vorhandenen An- und Einbauten.

Voraussetzungen

Die Vorausstzungen können Sie ebenfalls auf der Homepage des Kreises Recklinghausen nachlesen.

https://www.kreis-re.de/inhalte/wirtschaft/gruendung_und_entwicklung/_handwerkerparkausweis_.asp

Veranstaltungstipp
 
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