Der Handwerkerparkausweis (HWPA) Modell NRW gilt je nach Antragstellung und Genehmigung nur im Regierungsbezirk Münster, in einem oder mehreren weiteren Regierungsbezirk(en), bei Bedarf in allen fünf Regierungsbezirke und damit dann für ganz NRW.
Die Regierungsbezirke NRWs umfassen folgende Kreise und kreisfreien Städte:
Der Parkausweis für Handwerker berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:
- in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
- in eingeschränkten Haltverboten
- in Zonenhaltverboten
- in Bewohnerparkzonen.
Für den Bereich des Stadtgebietes Gladbeck ist es möglich, auch das Befahren und Parken im Bereich der Fußgängerzone zu gestatten, soweit dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Die für den Handwerkerparkausweis Modell NRW zu entrichtende Gebühr beträgt:
Die Vorausstzungen können Sie ebenfalls auf der Homepage des Kreises Recklinghausen nachlesen.
https://www.kreis-re.de/inhalte/wirtschaft/gruendung_und_entwicklung/_handwerkerparkausweis_.asp