Vermögens- und Schuldenverwaltung

Über die Beteiligungen der Stadt an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts ist nach § 112 Abs. 3 GO ein Bericht zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.

Nachdem der Rat den Beteiligungsbericht zur Kenntnis genommen hat, wird er zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Ort und Datum der Auslegung werden im Amtsblatt veröffentlicht.

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