Bodenrichtwerte, die sich auf baureifes Land beziehen, werden jeweils zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte aus Kaufverträgen des vorangegangenen Jahres abgeleitet. Sie dienen Interessierten zur Markttransparenz. Es sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens für Grundstücke eines Baugebietes, für das im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte mit ihren wertrelevanten Merkmalen werden in der Bodenrichtwertkarte nachgewiesen.
Folgende Merkmale sind wertrelevant:
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