Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet.
In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.
Denkmalschutz ist in erster Linie kommunale Aufgabe der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.
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Ansprechpartner bei:
- formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG
Kontakt:
Kulturamt
Gabriele Stegemann
Tel. 02043 - 99 2330
gabi.stegemann@stadt-gladbeck.de
oder
Alexander Borchard
Tel. 02043 - 99 2626
alexander.borchard@stadt-gladbeck.de
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Ansprechpartner bei:
- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG
- fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern
Kontakt:
Amt für Planen, Bauen, Umwelt
Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege
Ruth Seewald
Tel. 02043 - 99 2361
oder
Sebastian Sprenger
Tel. 02043 - 99 2368
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Ansprechpartner bei:
- formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG
- Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)
Kontakt:
Amt für Planen, Bauen, Umwelt
Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege
Bernd Sievers
Tel. 02043 - 99 2594
Eine Übersicht mit detaillierteren Informationen zu den Denkmälern finden Sie unter "Info-Material"
Hier können auch Fotos und Beschreibungen der einzelnen Denkmäler aufgerufen werden.