Der Stadt Gladbeck zugewiesene Geflüchtete werden in kommunalen Einrichtungen untergebracht und betreut. Die kommunalen Einrichtungen lassen sich dabei in Übergangsheime/Gemeinschaftsunterkünfte, städtisch angemietete Wohnungen und Notunterkünfte unterteilen. Im Rahmen der kommunalen Unterbringung setzt die Stadt Gladbeck dabei seit langer Zeit auf den grundsätzlichen Ansatz „dezentrale vor zentraler Unterbringung“.
Eine Kontaktaufnahme zur Sozialarbeit kann per E-Mail an 50-sozialarbeit@stadt-gladbeck.de erfolgen.
Die zuständigen Kolleg:innen der Unterbringungsverwaltung können Sie per E-Mail an fd-wohnen@stadt-gladbeck.de kontaktieren.