Kreisweit wird in allen Sozialämtern eine einheitliche Fachsoftware für die Bereiche Existenzsichernde Leistungen nach dem Zwölften Buch - Sozialgesetzbuch (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepakte (BuT) eingeführt. Dies betrifft ab dem 01.10.2024 auch das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Gladbeck.
Ab dem 09.09.2024 werden die jeweiligen Arbeitsbereiche des Amtes für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiter:innen werden ab diesem Zeitpunkt den kompletten Datenbestand in das neue Fachprogramm übertragen. In dieser Zeit ist nur das Service-Center des Amtes für Notfälle während der Servicezeiten oder unter der Telefonnummer 02043/99-2600 erreichbar.
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Was ist das „Bildungs- und Teilhabepaket“?
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, wenn eine allgemein/-berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird und eine der folgenden Leistungen bezogen wird:
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld)
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Welche BuT-Leistungen gibt es?
- Ausflüge: Die Kosten für Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden, nachdem der Ausflug stattgefunden hat, erstattet (Formular siehe unten).
- Mehrtägige Klassenfahrt: Die Kosten für Klassenfahrten können noch vor Antritt der Klassenfahrt ausgezahlt werden (Formular siehe unten).
- Schülerbeförderungskosten: Fallen für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule Kosten für die Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, können diese Ausgaben durch das Bildungs- und Teilhabepaket getragen werden.
- Lernförderung: Schüler:innen können notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. (Formulare siehe unten)
- Mittagsverpflegung: Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagverpflegung in Kita, Schule und in der Kindertagespflege werden komplett durch das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen. Ein Eigenanteil ist nicht zu leisten. (Formulare siehe unten)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Kultur, Sport, Mitmachen): Minderjährige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von pauschal 15 Euro pro Kind zur Verfügung, der zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Gebühren der Musikschule oder im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände wie Sportschuhe oder Musikinstrumente verwendet werden kann. (Formular siehe unten)
- Persönlicher Schulbedarf: Um die Anschaffung von persönlichen Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: aktuell beläuft sich dieser Zuschuss auf 130,00 Euro für das erste Schulhalbjahr und auf 65,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr - insgesamt 195,00 Euro. (formlose Mitteilung ausreichend)
Die ausgefüllten Nachweise/Formulare können persönlich eingereicht, auf dem Postweg übersandt oder per E-Mail an but@stadt-gladbeck.de geschickt werden. Bitte fügen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid bei.
Weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes finden sie unter:
https://www.mkjfgfi.nrw/das-bildungs-und-teilhabepaket
Darüber hinaus kann für Kinder aus Familien mit vergleichbar geringen finanziellen Mitteln eine Unterstützung für die Inanspruchnahme des Mittagessens aus dem Landesfonds "Alle Kinder essen mit!" in Frage kommen. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/haertefallfonds