Die Kommunen aller EU-Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen. Grundlage der Aktionspläne sind Lärmkarten. In den Lärmkarten werden stark befahrene Hauptstraßen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen), aber keine kommunalen Straßen erfasst. Nun besteht für die Kommune die Aufgabe, bis zum Sommer 2024 den Lärmaktionsplan fortzuschreiben. Die Lärmkartierung und Aktionsplanung für die Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt.
Die Stadt Gladbeck hat einen Entwurf für einen neuen Lärmaktionsplan erstellt und startet nun eine digitale Beteiligung.
Der Lärmaktionsplan ist ab Freitag, 19.Juli, auf der Plattform www.beteiligung.nrw.de unter folgenden Link einsehbar.
https://beteiligung.nrw.de/portal/gladbeck/startseite
Bürger:innen haben dort die Gelegenheit sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Lärmaktionsplanung zu informieren. Kernstück des Aktionsplans ist die lärmtechnische Bewertung von gesetzlich festgelegten Straßenabschnitten. Für diese Straßenabschnitte werden die Ergebnisse der Lärmkartierungen des LANUV, wie z.B. Lärmpegel und Anzahl der Betroffenen, dargestellt und erläutert. Auf Basis der Ergebnisse wurde dann ein Maßnahmenkonzept erstellt, dass ebenfalls im oben genannten Link einsehbar ist.
Sie haben nun die Möglichkeit die Dokumente zu kommentieren und durch Ihre Stellungnahme zu bereichern. Im Anschluss an die Beteiligung werden alle Hinweise ausgewertet und der Lärmaktionsplan entsprechend überarbeitet, um dann den finalen Entwurf der Lokalpolitik vorzustellen.