Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS). Diesen erhalten Sie, wenn:
Ein WBS kann als „Allgemeiner Wohnberechtigungsschein“ ausgestellt werden, wenn noch keine konkrete Wohnung ausgewählt wurde. Sobald jedoch eine bestimmte Wohnung feststeht und die Zustimmung des Vermieters für den Mietvertragsabschluss vorliegt, wird der WBS als „gezielter Wohnberechtigungsschein“ erteilt. Hierfür wird ein Nachweis/eine Bestätigung des Vermieters benötigt.
Hier eine Aufstellung der aktuellen Voraussetzungen:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | angemessene Wohnungsgröße |
1 Person | 20.420,00 EUR | bis 50 m² |
2 Personen | 24.600,00 EUR | 2 Räume oder bis 65 m² |
3 Personen | 30.260,00 EUR | 3 Räume oder bis 80 m² |
4 Personen | 35.920,00 EUR | 4 Räume oder bis 95 m² |
Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.660 Euro; die angemessene Wohnfläche erhöht sich dabei um einen Raum oder bis zu 15 m². Gehören Kinder zum Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 740,00 EUR für jedes Kind. Die Einkommensberechnung erfolgt stets nach dem Bruttoeinkommen, welches sich jedoch durch Frei- und Abzugsbeträge verringern kann.
Ich erhalte keinen WBS? Was nun?
In begründeten Einzelfällen kann von den WBS Voraussetzungen freigestellt werden.
Wie kann ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) oder eine Freistellung beantragen?
Sie erhalten die Antragsunterlagen für einen Wohnberechtigungsschein persönlich im Service Center des Amts für Soziales und Wohnen (Wilhelmstr. 8, 45964 Gladbeck). Alternativ steht Ihnen der Antrag auch unter „Formulare“ auch direkt zur Verfügung.
Die relevanten Unterlagen/Nachweise sind unter dem Merkblatt WBS-Wohnungsbewerbung- Zinssenkung zusammengefasst.
Die ausgefüllten Antragsunterlagen (inkl. Nachweise in Kopie) können persönlich im Service Center des Amts für Soziales und Wohnen eingereicht, auf dem Postweg übersandt oder per E-Mail an fd-wohnen@stadt-gladbeck.de geschickt werden.
Kosten
Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Diese Kosten sind auch bei einem ablehnenden Bescheid zu entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung.