Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege richtet sich an alle, die für eine begrenzte Zeit einen Pflegeplatz benötigen, weil beispielsweise die pflegenden Angehörigen krank oder im Urlaub sind oder eine vorübergehende Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. Die Pflegeversicherung übernimmt für maximal acht Wochen im Jahr die Kosten von bis zu 1.612 Euro, für die Pflegegrade 2 bis 5. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden. Menschen mit einem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von 125€ monatlich einsetzten, um die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Sind die Leistungen der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege ausgeschöpft, können die Gelder der Verhinderungspflege also maximal 1.612€ zusätzlich genutzt werden, sodass insgesamt ein Betrag von 3.224€ für die Kurzzeitpflege eigesetzt werden kann.

Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragt werden.

Tipp:
Da nicht jedes Pflegeheim Kurzzeitpflegeplätze anbietet, ist es wichtig, sich frühzeitig anzumelden.
Im Seniorenwegweiser Gladbeck finden Sie Pflegeheime mit Kurzzeitpflegeplätzen.

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