Altlasten und Bodenschutz

Altlasten sind Altablagerungen zum Beispiel ehemalige Deponien bzw. Müllablagerungsflächen und Altstandorte zum Beispiel stillgelegte Industrie- und Gewerbestandorte, auf denen mit umweltgefährdenden und gesundheitsschädlichen Stoffen umgegangen wurde. Produktionsabfälle wurden in der Vergangenheit häufig in Senken und Abgrabungsflächen oder einfach in der Landschaft verkippt. Erst in den 1980erJahren wurden die Probleme für die Umwelt erkannt. Anlass waren hier Skandalfälle, wie die Bebauung der ehemaligen Kokerei in Dortmund-Dorstfeld, die Bebauung einer ehemaligen Mülldeponie in Bielefeld, u.a.. Die Belange des Bodenschutzes und der Altlastenerkundung und Sanierung von Altlastenflächen wurden umfassend 1999 durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) einheitlich geregelt.

In Gladbeck werden seit Mitte der 1980erJahre Informationen über die Vornutzung von Grundstücken gesammelt und aufbereitet. Dabei wurden Karten, Luftbilder und Bauakten ausgewertet und in ein Altlastenverdachtsflächenkataster aufgenommen. Inzwischen umfasst das Kataster mehr als 500 Verdachtsflächen.

Weshalb ist es sinnvoll sich zu informieren?

Mit dem Erwerb eines Grundstücks übernimmt der Käufer auch die Verantwortung. Stellt sich heraus, dass auf dem Grundstück Verunreinigungen des Untergrunds und /oder Grundwassers vorliegen, hat dies unter Umständen nicht nur eine Wertminderung des Grundstücks zur Folge. Kann der Verursacher des Schadens nicht mehr festgestellt werden oder ist dieser nicht mehr greifbar, kann der Grundstückseigentümer zu gegebenenfalls finanziell sehr aufwändigen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden.

Was ist bei Baumaßnahmen zu beachten?

Bei geplanten Baumaßnahmen ist zu beachten, dass eine Kenntnis über mögliche Altlasten eine abfallrechtliche Betrachtung von Aushub- oder Rückbaumaßnahmen im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme zu größerer Planungssicherheit führen kann und einen reibungslosen Bauablauf gewährleistet.

Sollte für das zu bebauende Grundstück im Baugenehmigungsverfahren ein Altlastenverdacht bestehen, ist eine Untersuchung des Bodens mit Gefährdungseinschätzung eines Sachverständigen erforderlich. Bei den Untersuchungen werden i. d. R. Boden- und Bodenluftproben auf dem Grundstück entnommen und analysiert. Der konkrete Untersuchungsumfang ist immer auf den konkreten Einzelfall bezogen mit der Stadt abzustimmen. Eine beispielhafte Liste mit Adressen von Sachverständigen kann bei der Umweltabteilung angefordert werden. Die Kosten für die Untersuchung sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen, da ihm der Nachweis auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse obliegt. Die Umweltabteilung ist dem Antragsteller bei den einzelnen Verfahrensschritten gerne behilflich.

Nach Festlegung erforderlicher Sicherungs-/Sanierungsmaßnahmen zur Realisierung des Bauvorhabens kann die Abteilung Bauordnung dann mit den entsprechenden Auflagen eine Baugenehmigung erteilen.

Ansprechpartner bei der Stadt Gladbeck:

Stadt Gladbeck
Abteilung Umwelt
Herr Peter Götzl, Tel.: 02043 - 99 20 99
E-Mail: peter.goetzl@stadt-gladbeck.de

Auskunft über Altablagerungen und Altstandorte erteilt offiziell der

Kreis Recklinghausen
Untere Bodenschutzbehörde
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

E-Mail: altlasten@kreis-re.de

 

Hinweis: Der Vorgang kann deutlich abgekürzt werden, wenn Sie eine Einverständniserklärung (Vollmacht) der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers von vornherein vorlegen.

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