Im Jahr 2022 wurde ein Mietspiegel für den nicht preisgebundenen Wohnungsbestand erstellt. Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel.
Dieser Mietspiegel wird nun auf Basis des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben.
Nach der Mietrechtsreform 2022 sind qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen. Die entsprechende rechtliche Grundlage ist in § 558d Abs. 2 BGB begründet.
Für die Fortschreibung qualifizierter Mietspiegel gibt der Gesetzgeber zwei Methoden vor. Zum einen besteht die Möglichkeit, auf Basis einer erneuten Stichprobe die Werte zu aktualisieren. Zum anderen kann die Fortschreibung auf Basis der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ erfolgen. Diese Vorschrift schlägt sich ebenfalls in der Mietspiegelverordnung (MsV) nieder.
Der qualifizierte Mietspiegel 2024 ist voraussichtlich ab Ende September 2024 kostenlos erhältlich bei der
Gladbeck Information, Altes Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck
Zusätzlich gibt es einen Online-Rechner zur Mietpreisberechnung.