Straßenverkehr / Sondernutzungen

Was sind Sondernutzungen?

Sondernutzung ist jede den normalen Gebrauch (Gemeingebrauch) überschreitende Benutzung einer öffentlichen Straße. Zur Straße gehört neben dem Fuß- und Radweg auch der ggfls. vorhandene Parkstreifen und der Luftraum über dem Straßenkörper.

Jede Sondernutzung bedarf einer Erlaubnis. Gängiger Weise werden Sondernutzungen in zwei Bereiche unterteilt.

  • Im Bereich des Bausektors bedarf es bei der allgemeinen Einrichtung von Baustellenflächen, der Aufstellung von Gerüsten, Containern sowie Bau- und Autokränen einer Sondernutzungserlaubnis.
  • Zum anderen zählen Außengastronomien/ Straßencafés, Warenauslagen, Werbereiter, Informationsstände, Verkaufswagen und (städtische) Veranstaltungen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche betrieben werden, als Sondernutzung.
Kosten

Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, Dauer und Art der Nutzung einer Gebühr nach der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Gladbeck vom 29.12.1993“ zu entrichten.

Zu der Sondernutzungsgebühr wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Die Sondernutzungsgebühr kann auch in Fällen einer unerlaubten Sondernutzung nacherhoben werden.

Unterlagen

schriftlicher Antrag
- ggfls. Lageplan/ Zeichnung mit konkreten Angaben zu der beabsichtigten Sondernutzung

Die Anträge senden Sie bitte per Post oder per E-Mail an sondernutzungen@stadt-gladbeck.de.

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