Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften (selbständige Handwerker) gestattet.
Vor der Aufnahme eines handwerklichen Betriebes sollten mögliche Fragen mit der Handwerkskammer Münster abgesprochen werden.
Die Anmeldung von Tätigkeiten, die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt werden, ist nur unter Vorlage eines Eintragungsnachweises in die Handwerksrolle möglich!
Adresse:
Handwerkskammer Münster
Bismarkallee 1, 48151 Münster
Postanschrift:
Handwerkskammer Münster
Postfach 34 80
48019 Münster
Tel.: 02 51 - 52 030
Fax: 02 51 - 52 03-106
E-Mail: info@hwk-muenster.de