Handwerksrecht

Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften (selbständige Handwerker) gestattet.

Vor der Aufnahme eines handwerklichen Betriebes sollten mögliche Fragen mit der Handwerkskammer Münster abgesprochen werden.

Die Anmeldung von Tätigkeiten, die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt werden, ist nur unter Vorlage eines Eintragungsnachweises in die Handwerksrolle möglich!

 

Adresse:

Handwerkskammer Münster

Bismarkallee 1, 48151 Münster

 

Postanschrift:

Handwerkskammer Münster

Postfach 34 80

48019 Münster

 

Tel.: 02 51 - 52 030

Fax: 02 51 - 52 03-106

 

E-Mail: info@hwk-muenster.de

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