Einleitung
Nachstehend aufgeführte Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von den rechtmäßigen Eigentümern noch von den Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, werden am Samstag, 1. April, ab ca. 10 Uhr durch das Fundbüro des Amtes für öffentliche Ordnung auf dem Rathausplatz vor dem Eingang des Alten Rathauses meistbietend gegen bar versteigert: Smartphones, Fahrräder, Schmuckstücke, Taschen und Rucksäcke, Bekleidung sowie Sonstiges.