Hilfen zur Erziehung

Manchmal geraten Familien an ihre Grenzen. Wenn sie das Wohl der Kinder aus eigener Kraft nicht mehr gewährleisten können, haben sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung.

Die breite Palette der Unterstützung reicht von ambulanten Angeboten (Erziehungsberatung, Gruppenarbeit oder sozialpädagogische Familienhilfe) bis hin zu stationären, bzw. teilstationären Hilfen wie z.B. Tagesgruppen, Einzelbetreuung sowie einer großen Bandbreite von differenzierten Angeboten wie die des sog. "Betreuten Wohnens", der Heimerziehung oder der Vollzeitpflege.

 

Zuständige Dienststelle
Voraussetzungen
Terminvereinbarung, pers. Vorsprache, Antragstellung
Veranstaltungstipp

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